Tarifvertrag für die Angestellten, Auszubildenden und Praktikanten in Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros

Seit 1981 gibt es den Tarifvertrag zwischen dem ASIA und verdi. Regelmäßig wird der Vertrag von diesen etwa März/April eines jeden Jahres verhandelt und aktualisiert. Seit mehr als 30 Jahren geben wir das Vertragswerk heraus. Mehr als 16.000 Büros haben den Tarifvertrag erhalten und regeln damit die Beschäftigungsverhältnisse.

Es ist die einzig gültige tarifvertragliche Regelung für den Berufsstand. Verlässlich und rechtlich korrekt kann damit einen Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Jeder andere Zugriff auf Tarifverträge anderer Branchen, wie zum Beispiel das Bauhauptgewerbe, oder eine Anlehnung an nicht geregelte Empfehlungen sind ungeeignet. Wirtschaftlich und rechtlich können damit Risiken verbunden sein.

Ist der ASIA-Tarifvertrag verbindlich?

Nur für wenige Berufsgruppen gibt es verbindliche Tarifverträge. Sie dienen vordergründig dem Schutz der Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen. In Architektur- und Ingenieurbüros gibt es sie nicht.

Ein Tarifvertrag kann trotzdem bindend sein, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer organisiert sind, der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft ist. Für den geringen Organisationsgrad in den Büros ist dies nicht häufig anzutreffen.

In der Praxis ist für die Beschäftigungsverhältnisse in den Planungsbüros eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Anwendung des ASIA-Tarifvertrages daher meist freiwillig. In den Büros wird von der Übernahme der tariflichen Regelungen auf die Arbeitsverhältnissen weitgehend Gebrauch gemacht. Seine Anwendung im Anstellungsvertrag gleitend festzuschreiben genügt, um die Regelungen des Tarifvertrages einzubinden. Die Vorteile durch einen stark vereinfachten Anstellungsvertrag, die erforderliche Gleichbehandlung und praktische Regelungen des Tarifvertrages umzusetzen, ist lohnendes und einfach zu erreichendes Ziel.


Klicken Sie hier für die Historie aller Tarifverträge.

Für die negative Einflussnahme auf Tarifverträge wird fälschlicherweise gern das Streikrecht erwähnt. Die wenigen Möglichkeiten, die seitens der Gewerkschaften zum Aufruf eines Streiks bestehen, dürften im Bereich der Architektur- und Ingenieurbüros keine Bedeutung haben. Auch wird als negative Begleiterscheinung oft der Betriebsrat erwähnt. Die Bildung eines Betriebsrates ist jedoch nicht von der Existenz eines Tarifvertrages abhängig, sondern gesetzlich geregelt.Letztlich verbleiben die negativen Merkmale im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag einzig und allein im Bereich allgemeiner Behauptungen. So kursiert bei einigen Architekten- und Ingenieurkammern ein Merkblatt zum Thema Gehaltstarif-Empfehlungen, das die negativen Bemerkungen zur Schau stellt.

Darin gibt es die überflüssigen Hinweise „es gibt keine Tarifpflicht, es gibt keinen allgemein-verbindlichen Tarifvertrag und weiter den falschen Hinweis „nur Mitglieder dieser kleinen Arbeitgeberverbände sind an die Tarifverträge gebunden“.

Es folgt eine unverbindliche Gehaltstarif-Empfehlung, die keine wirksame Gehaltstarifempfehlung sein kann, weil sie keinem Tarifvertrag entnommen ist. Eine Bezugnahme z.B. bei Arbeitsgerichten dürfte ausgeschlossen sein, da die Gehälter lediglich eine private Meinung darstellen und nicht den registrierten öffentlichen Wert eines Tarifvertrages haben.

Im Berufsfeld der Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros gibt es nur den ASIA-Tarifvertrag. Nur er ist geeignet verbindliche Regelungen mit den Mitarbeitern/innen zu treffen und stellt mit seinen regelmäßigen „Updates“ eine verlässliche, aktuelle Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses dar. Inhalt und Verhandlungen mit verdi sind auf die spezielle Situation der Planer, nicht des Gewerbes und der Industrie, ausgerichtet.


Tarifvertrag

Inhalt des Vertrages

Rahmenvertrag: Regelungen des Arbeitsverhältnisses

wie z.B. Einstellung, Kündigung, Probezeit, Arbeitszeit, Gleitzeit, Mehrarbeit, Dienstreisen, Urlaub, Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) ist derzeit in Überarbeitung

Gehaltsvertrag: Gruppeneinteilung nach Tätigkeit und Ausbildung, Gehaltstabellen

Regelungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und vermögenswirksame Leistungen (VWL) wurden aufgehoben weil steuerliche Vorteile nicht oder nur geringfügig vorhanden sind.

Hier geht es zur Bestellung.